Einfach erklärt: die generalistische Pflegeausbildung
„Freie Wahl“ im Anschluss an die Berufsausbildung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die generalistische (fachübergreifende) Pflegeausbildung. Doch was genau hat sich seitdem eigentlich geändert?
Bis einschließlich 2019 wurden die Pflegeausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege voneinander getrennt durchgeführt – und das, obwohl starke inhaltliche Überschneidungen gegeben waren. Die gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt und hat die unterschiedlichen Ausbildungen in einer EU-weiten Angleichung zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt.
Die generalistische Pflegeausbildung: Professionell und zukunftsfähig
Vorrangiges Ziel der Reform war es, allen Auszubildenden in der Pflege eine hochwertige, professionelle und vor allem zukunftsfähige Ausbildung mit einem einheitlichen und automatisch EU-weit anerkannten Abschluss anzubieten. Anders formuliert werden Auszubildende zur Pflege von Patient*innen jeden Alters in sämtlichen Versorgungsbereichen befähigt. Im Anschluss an ihre Berufsausbildung haben die examinierten Pflegefachkräfte dann „freie Wahl“ und können in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung tätig sein.
Außerdem stellen die erstmaligen EU-weiten Angleichungen sicher, dass alle Pflegefachkräfte gleichermaßen von verschiedenen Vorteilen profitieren können. Darunter fallen beispielsweise die EU-weite Anerkennung für die Berufstätigkeit innerhalb Europas oder die Vermittlung von übergreifenden Fachkompetenzen zur selbstständigen und umfassenden Pflege von Menschen aller Altersstufen.
Neu definiert: Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte
Die nachfolgenden pflegerischen Aufgaben dürfen nur von Personen mit einer Berufserlaubnis durchgeführt werden. Erstmals wurden dafür sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“ definiert. Erstens betrifft dies die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, zweitens die Erhebung und Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses. Und zuguterletzt fallen auch die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege unter die neu definierten „Vorbehaltsaufgaben“.
Mit jährlich 75 Ausbildungsplätzen bieten auch die Kliniken der Stadt Köln die neue generalistische Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann an. Eine besondere Vertiefung im Bereich der Pädiatrie (Kinderheilkunde) ist dabei möglich. Die staatliche Prüfung erfolgt nach drei Jahren in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form.
„Puh, das klingt ja alles ganz schön kompliziert. . .“
Falls noch Fragen zur generalistischen Pflegeausbildung offen sein sollten, haben wir den perfekten Tipp. Das Autor*innen-Team aus unserem Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung hat im Juli dieses Jahres ein ganz besonderes Buch herausgegeben: den „Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung“. Dort sind alle wichtigen Inhalte zur generalistischen Pflegeausbildung anschaulich und prägnant zusammengefasst. Die Inhalte sind relevant für Praxisanleiter*innen, Mitarbeiter*innen und natürlich Auszubildende in der Pflege. Zusätzlich werden durch den generalistischen Blickwinkel die Menschen aller Altersstufen in den Pflegesituationen berücksichtigt. Nachlesen lohnt sich in jedem Fall, denn alle Tipps zum beruflichen Alltag, pflegerischen Techniken, Maßnahmen in Notfallsituationen und den wichtigsten Krankheitsbildern gibt es auf einen Blick!
Bei Fragen rund um die generalistische Pflegeausbildung hilft unser Institut für Aus-, Fort-, und Weiterbildung gern weiter. (cb)
Kontakt
Beate Naumer
Schulleiterin Fachbereich Ausbildung
Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung (AFW)
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Telefon: 0221 8907 2734
Mail: naumerb@kliniken-koeln.de
Zur Webseite des AFW
Weitere Informationen zum Buch „Praxisleitfaden Generalistische Pflegeausbildung“ gibt es hier.